Alles beginnt mit einer Idee
Anfang der 90-er Jahre hatte Dr. Jörg Biastoch im Rahmen einer Forschungsarbeit sich mit der Frage beschäftigt, wie Altenpflege in Deutschland in Zukunft zu organisieren ist.
Schon damals gab es die Forderung, dass Altenpflege dezentral, wohnortnah, vernetzt und in den Sozialraum integriert werden muss, um den Herausforderungen der Zukunft und des demographischen Wandels gerecht zu werden.
Obwohl die Forschungsarbeiten von der Politik wohlwollend zur Kenntnis genommen wurden, wurden die Ergebnisse nicht in die Praxis überführt.
So entstand die Idee, diese Ziele in der Selbstständigkeit zu verwirklichen.
Seit dieser Zeit entstanden unter seiner Regie verschiedene Projekte (altersgerechte Wohnanlagen, kleine, in das dörfliche Leben integrierte stationäre Einrichtungen), die mit Partnern betrieben worden.
Was nutzt aber die beste Hardware, wenn die Software nach althergebrachten Ideen arbeitet.
Firmengründung
Im Dezember 2006 gründeten Ina Kadlubietz und Dr. Jörg Biastoch ihre eigene Gesellschaft um ihre Ideen einer modernen Konzeption für dezentrale, wohnortnahe, vernetzte und in den Sozialraum integrierte Versorgungsangebote umzusetzen. Im September 2009 wurde der erste Wohnpark in Meisdorf eröffnet.
Der demographische Wandel hat die Pflegedürftigkeit in den Alltag gebracht. 2009 waren 67 % der Frauen und 47 % der Männer vor ihrem Tod pflegebedürftig. Generell ist zu beobachten, dass die Akzeptanz professioneller Dienste steigt. Genauso wichtig ist es, die familiäre Versorgung zu stützen und vorhandene Hilfspotentiale zu stärken.
Die Pflegebedürftigkeit wird als größte Angst der älter Werdenden wahrgenommen. Moderne Pflege- und Betreuungskonzepte müssen sich nach dem Lebensrhythmus der Bewohner richten, dezentral, wohnortnah und in die Kommune vernetzt angeboten werden.
„Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten“ (§ 2 Abs. 2 SGB XI).
Diese zentrale Forderung des Pflegeversicherungsgesetzes setzen wir sowohl durch das bauliche Konzept als auch durch unser Pflegekonzept im Rahmen der Humanas-Philosophie in unseren Wohnparks um.